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AVB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Als Ihre Gastgeber gilt unser ganzes Bestreben Ihrem Wohlbefinden – mit allen Leistungen, die wir für Sie erbringen. Damit Sie sicher sein können, dass alles zu Ihrer Zufriedenheit gerät, finden Sie hier die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die wir diesen Leistungen zugrunde legen, und die Sonderbedingungen für bestimmte einzelne Leistungen.

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für sämtliche Leistungen, die die  Rittmeister-Hotel GmbH (im Folgenden „Hotel“, „wir“ oder „uns“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“ oder „Gast“) erbringt. Das Hotel ist bereit, als Gast und Vertragspartner juristische Personen oder natürliche Personen zu akzeptieren, die volljährig und voll geschäftsfähig sind. Minderjährige sind insbesondere vom Erwerb und Konsum von alkoholhaltigen Getränken ausgeschlossen.

Die Leistungen des Hotels bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern (Beherbergung) und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B) auch außer Haus (z.B. Catering oder Rittmeister Küche für zu Hause oder im Büro), der Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Informationsveranstaltungen und sonstigen Programmen, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.  Das Landhotel Rittmeister ist berechtigt, seine Leistungspflichten durch Dritte zu erfüllen.
2. Diese AVB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit dem Hotel abgeschlossen werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Vertragsverhältnis als Hotelaufnahmevertrag, als Beherbergungs-, Hotel-, Hotelzimmer-, Hotelmietvertrag oder in anderer Weise bezeichnet wird, die entsprechenden Vertragsbezeichnungen werden von den in diesen AVB genutzten Bezeichnungen umfasst und ersetzt. Die AVB erstrecken sich insbesondere auch auf Vertragsverhältnisse, die nicht eine oder mehrere Übernachtungen enthalten. Sobald sie einmal wirksam einbezogen worden sind, finden sie im Verhältnis zu Gästen, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, auch dann Anwendung, wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Ist auf einen Vertrag mit einem Gast nicht notwendig deutsches Recht anwendbar, so werden diese AVB immer Vertragsbestandteil, soweit dies abbedungen werden kann, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Bezug auf seine AGB wird hierdurch widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach ausdrücklichem mündlichem oder schriftlichem Antrag oder Auftrag des Vertragspartners und durch die Annahme durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag oder Auftrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, z.B. durch Leistungserbringung, anzunehmen.


2. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und, soweit dies wirksam vereinbart werden kann, auch für alle weiteren Forderungen und Ansprüche.
Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag mit dem Hotel ab, haftet er für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
3. Die Unter- oder Weitervermietung, die Übernachtung oder Nutzung von Räumen und Hotelzimmern durch Dritte oder zu anderen als den im Vertrag zugrunde gelegten Zwecken oder die entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer oder von anderen Räumlichkeiten durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung  oder Genehmigung oder sonstigen Billigung durch das Hotel. Das Gleiche gilt für alle anderen Flächen, Vitrinen, Einrichtungen des Hotels oder sonstigen Leistungsbereiche. Vorstellungsgespräche und Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Dabei besteht für das Hotel freies und jederzeit widerrufliches Ermessen.

§ 3 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hotels, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Leistungen, die in den Preislisten nicht verzeichnet sind und nicht regelmäßig oder ständig  zu standardisierten Preisen angeboten werden, werden nur gegen die vertraglich vereinbarte, hilfsweise gegen die übliche und angemessene Vergütung erbracht. Sämtliche Preise der Preisliste verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat das Hotel das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners oder einen Betrag nach Schätzung durch das Hotel zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
2. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet, oder ist diese Veranstaltung oder dieses Ereignis in dem Vertrag zur Vertragsgrundlage gemacht und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich oder hinsichtlich des Veranstaltungsorts verschoben, gilt dieser Vertrag nicht automatisch für den neuen Zeitraum, es sei denn, dass dem Hotel die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist und das Hotel die Veränderung dem Gast mitteilt und damit den Fortbestand des Vertrags bestätigt. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den abweichenden Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Als Rücktritt von Seiten des Hotels gilt auch, wenn der abweichende Termin oder Zeitraum nicht bestätigt wird. Das Geltendmachen von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist dann ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.


3. Der Zahlungsanspruch des Hotels ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig, auch wenn dies auf der Rechnung nicht gesondert vermerkt ist. Dies gilt auch für Rechnungen, die nicht datiert sind. Eine Rechnung gilt spätestens drei Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer oder späterer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Das Erstellen einer Gesamtrechnung entbindet den Gast nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Hohe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
5. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10 Euro  geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar, über EC-Cash oder mit Kreditkarte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, einen Pauschalbetrag von 25 Euro für Säumniszuschläge und Bearbeitungsaufwand zu berechnen. § 288 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch bleibt unberührt. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen. Das Hotel kann andere Zahlungsmittel zulassen.
6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Hotels nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels abgetreten werden.
7. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Produkten mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.a.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen. Erfolgt der Ausgleich der Forderung nicht, gilt ein Vertrag als widerrufen, soweit nicht das Hotel erklärt, dass es an dem Vertrag festhält.

§ 4 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung
1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass das dort in Artikel 16 bestimmte Rücktrittsrecht von 14 Tagen nicht für Hotelbuchungen gilt. Es gelten ausschließlich die Regelungen des Hotels. Wenn zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart ist, kann der Gast bis zu diesem Termin vom Vertrag zurück treten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Eine Stornierungserklärung muss ausnahmslos schriftlich erfolgen und hat, wenn sie dem Hotel zugeht, die sich aus den nachfolgenden Regelungen ergebende Wirkung: Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten


a) jederzeit mindestens die sich aus der Tabelle ergebenden Stornopauschalen:

StornopauschaleVereinbarte Leistung
90%Übernachtung ohne weitere Leistungen
80%Übernachtung mit Frühstück
70%Übernachtung mit Halbpension
60%Übernachtung mit Vollpension

Das Hotel kann, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung dem Hotel bis (einschließlich) 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht, diese Pauschalen nach Lage des Buchungsstands verringern.

Umfasst die Buchung andere Leistungen als Übernachtungen und die damit verbundenen Mahlzeiten, dann ist zwischen den Vertragsparteien pauschal für diese vereinbart:


b) Schadensersatz i.H.v. 50% des Werts der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung dem Hotel zwischen 30 und 89 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht,
c) Schadensersatz i.H.v. 70% des Werts der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung dem Hotel zwischen zehn und 29 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht,
d) Schadensersatz i.H.v. 90% des Werts der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung dem Hotel weniger als zehn Tage vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht.

e) Im Falle eines No-Show, wenn also der Gast ohne Stornierung ausbleibt, ist der volle vereinbarte Preis zu zahlen. Für den Fall, dass ein konkreter Leistungspreis nicht vereinbart ist, insbesondere bei Reservierungen im Restaurant, ist ein Schadenersatz in vom Hotel zu bestimmender angemessener Höhe zu leisten, bei Reservierungen im Restaurant jedenfalls von mindestens 30 Euro je angemeldeter Person und Mahlzeit, bei Veranstaltungen des Hotels in Höhe des Eintrittspreises oder des regelmäßigen Preises, soweit dieser höher ist als 30 Euro. Reserviert der Gast den Raum „Destille“ exklusiv, ist jedenfalls mindestens der Preis für das günstigste Drei-Gänge-Menü für 15 Personen, im Fall des Raumes „Kaminzimmers“ für 25 Personen, zu zahlen. Erfolgt die Stornierung früher als 30 Tage vor dem reservierten Zeitpunkt, ist diese kostenlos.
2. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden des Hotels nicht gegeben oder geringer ist. Das Hotel ist berechtigt, einen höheren Schadensumfang nachzuweisen.
3. Sofern das Hotel die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
4. Unabhängig von dem oben genannten Schadensersatz hat der Vertragspartner eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 Euro zu leisten.
5. Ist nichts anderes vereinbart oder mitgeteilt, stehen Hotelzimmer dem Gast am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung oder auf ein bestimmtes Zimmer. Am Abreisetag ist das Hotelzimmer und sind ggf. weitere gebuchte Räume spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14 Uhr einen Anteil von 50 % des aktuellen regulären Zimmerpreises berechnen, danach 100 %. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 5 Rücktritt / Kündigung durch das Hotel
1. Das Hotel ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrags (§ 314 BGB) berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt,
b) die Erfüllung des Vertrags wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist,
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten oder über sonstige Informationen macht oder wesentliche Informationen weglässt,
d) der Vertragspartner den Namen des Hotels mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht,
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hotels untervermietet oder diese nicht vertragsgerecht genutzt werden,
f) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
2. Das Hotel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grunds schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch das Hotel begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotels auf Ersatz eines entstandenen Schadens und der getätigten Aufwendungen bleibt  unberührt.

§ 6 Haftung des Hotels, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. Das Hotel haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Ausnahmsweise haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fallen ist die Haftung auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden begrenzt,
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzten Unternehmen, ihre Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn das Hotel eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werks übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht, nicht prüfbar, unrichtig oder verspätet, schließt dies, soweit zulässig, Ansprüche des Vertragspartners aus.
6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises für einen Tag, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 2000,00 € im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gast, einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt verursacht wird. Im übrigen gelten die Regelungen der §§ 701 ff BGB. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen das Hotel aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahrs, beginnend mit dem Schluss des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

§ 7 Ergänzende Besondere Bestimmungen
1. Für bestimmte Verträge und Geschäftsvorfälle gelten Besondere Bestimmungen, (wie z.B. die Veranstaltungsbedingungen und der Hotelaufnahmevertrag) die Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen sind und über diese Anwendung auf die Geschäftsvorfälle und Verträge finden. Soweit möglich, gelten diese Bestimmungen und die AVB auch in den Fällen, in denen sie sinngemäß auf solche Geschäftsvorfälle und Verträge anwendbar sind, auch wenn sie für diese nicht ausdrücklich bestimmt sind.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder diese Allgemeinen Bedingungen sollen in Schriftform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit dies rechtlich zulässig ist. Dies gilt nicht bei Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen, soweit letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Werden die Anfangs- oder Schlusszeiten oder die Dauer von Veranstaltungen verschoben, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. Der Gast verpflichtet sich, wenn er Veranstalter ist, das Hotel unverzüglich, jedenfalls aber spätestens vor der Vertragserklärung des Hotels, und unaufgefordert zu informieren, wenn die Veranstaltung einen politischen, religiösen oder weltanschaulichen oder sonst einen Charakter hat, der eventuell Belange des Hotels oder seinen Ruf oder den Leumund von Beschäftigten oder Inhabern oder Gesellschaftern beeinträchtigen kann. Annoncen, Zeitungsanzeigen, Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen, die einen Bezug zum Hotel herstellen, bedürfen ausnahmslos der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Verletzt ein Gast die Aufklärungs- und Informationspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne die erforderliche Zustimmung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wobei der Zahlungsanspruch gegen den Gast davon nicht berührt wird.

4. Der Gast darf eigene elektrische Anlagen nur mit Zustimmung des Hotels an das Netz des Hotels anschließen und diese nutzen. Ausgenommen davon sind Ladegeräte für Mobiltelefone, Tablets und Laptops, elektrische Rasierer oder Geräte bis 100 Watt Leistungsaufnahme, soweit sie den technischen Vorschriften und Bedingungen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechen und keine Defekte aufweisen. Im übrigen bedarf die Nutzung elektrischer Anlagen der Zustimmung des Hotels. Störungen oder Beschädigungen an den Anlagen und Einrichtungen des Hotels, die der Gast bei Nutzung oder Inbetriebnahme elektrischer Geräte und Anlagen verursacht, gehen zu Lasten des Gastes. Die durch die Verwendung anfallenden Stromkosten darf das Hotel erfassen und berechnen. Bleiben eigene Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

Beschafft das Hotel auf Veranlassung des Gastes technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt es im Namen, in Vollmacht oder als Erklärungsbote und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet, soweit dies rechtlich zulässig ist, und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.

5.  Der Gast darf keine Speisen und Getränke mitbringen und im Hotel, seinen Einrichtungen und Anlagen, auf den Parkplätzen und Garagen oder dem Außenbereich konsumieren. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Hotels, in diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

Vom Gast mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige (auch persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hotel oder in Veranstaltungsräumen und auf dem Gelände des Hotels. Das Hotel übernimmt für Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit dies rechtlich vorgeschrieben ist. Außerdem sind Fälle, in denen die Verwahrung im Einzelfall eine vertragstypische Leistung darstellt, hiervon ausgeschlossen. Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung oder des Aufenthalts zu entfernen. Geschieht dies nicht, darf das Hotel das Entfernen und ggf. die Lagerung auf Kosten des Gastes veranlassen. In geeigneten Fällen wird der Gast informiert, aber grundsätzlich bewahrt das Hotel Schweigen über die mit ihm abgeschlossenen Verträge und deren Durchführung. Verbleiben Gegenstände in einem Veranstaltungsraum oder Verkehrs- oder Freiflächen, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

6. Nicht garantierte Reservierungen verfallen um 18 Uhr am Anreisetag. Das Hotel behält sich vor, alle Leistungen, die bis 18 Uhr nicht abgerufen werden, anderweitig zu vergeben.

7. Das Hotel ist, mit Ausnahme der Raucherlounge, ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist mit dieser Ausnahme in der gesamten Anlage verboten. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer, trägt der  Gast die Reinigungskosten von mindestens 70 Euro. Kann das Zimmer oder können sonstige Räumlichkeiten wegen Rauchgeruchs oder Schäden durch Glut oder Asche am nächsten Tag nicht vermietet oder zu Vertragszwecken genutzt werden, wird der entsprechende Listenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Etwa gewährte Rabatte gelten hierfür nicht. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Alle Räume sind an eine Brandmeldezentrale angeschlossen. Löst Rauchen eine Alarmierung aus, werden die dabei anfallenden Kosten und Kosten, die in unmittelbarer Verbindung stehen, insbesondere Kosten für den Einsatz von Feuerwehren, oder Kosten zur Wiederherstellung des Betriebszustands, allein durch den Gast getragen.

8. Im Hotel werden ein LAN- und ein WLAN-System betrieben. Das Hotel gestattet dem Gast nach gesonderter Vereinbarung einen Zugang zum Internet für die Dauer des Aufenthalts im Hotel. Virenschutz und Firewall werden nicht bereit gestellt. Der hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden übernimmt das Hotel keine Haftung. Für die über den Datenverkehr übermittelten Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, für die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und für Rechtsgeschäfte ist ausschließlich der Gast verantwortlich. Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in das System erklärt sich der Gast mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Der Gast ist nicht befugt, Dritten die Nutzung zu gestatten, insbesondere nicht ein Passwort weiter zu geben. Die Verantwortung für übertragene Daten bleibt beim Passwortempfänger.

Das Hotel kann keine Gewähr für Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Zugangs gewähren und insbesondere keine Geschwindigkeit für Up- oder Download zusichern.

Das Hotel ist als Betreiber verpflichtet, alle Nutzungsdaten zu protokollieren und für sechs Monate zu speichern.

Der Gast stellt das Hotel von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des LANs oder WLANs oder auf einem Verstoß gegen diese Bedingungen beruhen. Erkennt der Gast, dass eine solche Rechtsverletzung droht, weist er das Hotel darauf unverzüglich hin.

§ 8 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Hotelbetriebs.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder von ähnlichem ist ausgeschlossen.
3. Gerichtsstand ist Rostock, soweit darüber von den Beteiligten Bestimmungen getroffen werden dürfen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.

Rostock, 1. August 2024