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AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Verehrter Gast,
Ihr Wohlbefinden ist unser ganzes Bestreben mit allen Leistungen, die wir für Sie erbringen. Damit Sie sicher sein können, dass alles zu Ihrer Zufriedenheit gerät, finden Sie hier die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die wir diesen Leistungen zugrunde legen, und die Sonderbedingungen für bestimmte einzelne Leistungen.

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

§ 1 Anwendungsbereich1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für sämtliche Leistungen, die das Landhotel Rittmeister (im Folgenden „Hotel“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“ oder „Gast“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern (Beherbergung) und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B) auch außer Haus (z.B. Catering), der Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und sonstigen Programmen, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Das Landhotel Rittmeister ist berechtigt, seine Leistungspflichten durch Dritte zu erfüllen.
2. Diese AVB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit dem Hotel abgeschlossen werden. Sobald sie einmal wirksam einbezogen worden sind, finden sie im Verhältnis zu Gästen, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, auch dann Anwendung, wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Ist auf einen Vertrag mit einem Gast nicht notwendig deutsches Recht anwendbar, so werden diese AVB immer Vertragsbestandteil, soweit dies abbedungen werden kann, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Bezug auf seine AGB wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach ausdrücklichem mündlichem oder schriftlichem Antrag oder Auftrag des Vertragspartners und durch die Annahme durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag oder Auftrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, z.B. durch Leistungserbringung, anzunehmen.
2. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet er für sämtliche Schaden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer und anderen Räumlichkeiten durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel dies ausdrücklich gestattet. Dabei besteht für das Hotel freies und jederzeit widerrufliches Ermessen.

§ 3 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hotels, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Leistungen, die in den Preislisten nicht verzeichnet sind und nicht regelmäßig oder ständig zu standardisierten Preisen angeboten werden, werden nur gegen die vertraglich vereinbarte, hilfsweise gegen die übliche und angemessene Vergütung erbracht. Sämtliche Preise der Preisliste verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat das Hotel das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners oder einen Betrag nach Schätzung durch das Hotel zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
2. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet, oder ist diese Veranstaltung oder dieses Ereignis in dem Vertrag zur Vertragsgrundlage gemacht und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich oder hinsichtlich des Veranstaltungsorts verschoben, gilt dieser Vertrag nicht automatisch für den neuen Zeitraum, es sei denn, dass dem Hotel die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist und das Hotel die Veränderung dem Gast mitteilt und damit den Fortbestand des Vertrags bestätigt. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den abweichenden Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Als Rücktritt von Seiten des Hotels gilt auch, wenn der abweichende Termin oder Zeitraum nicht bestätigt wird. Das Geltendmachen von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist dann ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.
3. Der Zahlungsanspruch des Hotels ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig, auch wenn dies auf der Rechnung nicht gesondert vermerkt ist. Eine Rechnung gilt spätestens drei Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer oder späterer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Das Erstellen einer Gesamtrechnung entbindet den Gast nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Hohe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
5. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar, über EC-Cash oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen. Das Hotel kann andere Zahlungsmittel zulassen.
6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Hotels nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemaß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels abgetreten werden.
7. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Produkten mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.a.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen. Erfolgt der Ausgleich der Forderung nicht, gilt ein Vertrag als widerrufen, soweit nicht das Hotel erklärt, dass es an dem Vertrag festhält.

§ 4 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten:
a) Kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung dem Hotel bis (einschließlich) 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht,
b) Schadensersatz i.H.v. 50% des Werts der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung dem Hotel zwischen 30 und 89 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht,
c) Schadensersatz i.H.v. 70% des Werts der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung dem Hotel zwischen zehn und 29 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht,
d) Schadensersatz i.H.v. 90% des Werts der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung dem Hotel weniger als zehn Tage vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht.
2. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden des Hotels nicht gegeben oder geringer ist. Das Hotel ist berechtigt, einen höheren Schadensumfang nachzuweisen.
3. Sofern das Hotel die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
4. Unabhängig von dem oben genannten Schadensersatz hat der Vertragspartner eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,- € zu leisten.

§ 5 Rücktritt / Kündigung durch das Hotel1. Das Hotel ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrags (§ 314 BGB) berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt,
b) die Erfüllung des Vertrags wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist,
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten oder über sonstige Informationen macht oder wesentliche Informationen weglässt,
d) der Vertragspartner den Namen des Hotels mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht,
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hotels untervermietet oder nicht vertragsgerecht genutzt werden,
f) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
2. Das Hotel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grunds schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch das Hotel begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotels auf Ersatz eines entstandenen Schadens und der getätigten Aufwendungen bleibt unberührt.

§ 6 Haftung des Hotels, eingebrachte Gegenstände, Verjährung1. Das Hotel haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Ausnahmsweise haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fallen ist die Haftung auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden begrenzt,
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzten Unternehmen, ihre Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn das Hotel eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werks übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht, nicht prüfbar, unrichtig oder verspätet, schließt dies, soweit zulässig, Ansprüche des Vertragspartners aus.
6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises für einen Tag, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 2000,00 € im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gast, einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt verursacht wird. Im übrigen gelten die Regelungen der §§ 701 ff BGB. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen das Hotel aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahrs, beginnend mit dem Schluss des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

§ 7 Ergänzende Besondere BestimmungenFür bestimmte Verträge und Geschäftsvorfälle gelten Besondere Bestimmungen, (wie z.B. die Veranstaltungsbedingungen und der Hotelaufnahmevertrag) die Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen sind und über diese Anwendung auf die Geschäftsvorfälle und Verträge finden. Soweit möglich, gelten diese Bestimmungen und die AVB auch in den Fällen, in denen sie sinngemäß auf solche Geschäftsvorfälle und Verträge anwendbar sind, auch wenn sie für diese nicht ausdrücklich bestimmt sind.

§ 8 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Hotelbetriebs.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Gerichtsstand ist Rostock, soweit darüber von den Beteiligten Bestimmungen getroffen werden dürfen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.

Rostock, 1. Juli 2023