Landhotel Rittmeister *** Restaurant - Hotel - Vinothek

AGB

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotel-Aufnahmevertrag und Bewirtungsvertrag
im Landhotel Rittmeister, Biestower Damm 1, 18059 Rostock


I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotel-Zimmern zur Beherbergung, für die Bewirtungsleistungen, Tagungs- und Veranstaltungsleistungen sowie alle weiteren für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels und Restaurants.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotel-Zimmer und/oder anderen Räumlichkeiten des Hotels, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbungszwecken, z.B. die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Die Restaurant- und Veranstaltungsräumlichkeiten dürfen nicht zu anderen als mit dem Hotel ausdrücklich abgesprochenen Veranstaltungen und Zwecken genutzt werden.

4. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn das vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des (auch mündlichen) Antrages des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung und / oder Bestellungen schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotel-Aufnahmevertrag und Bewirtungsvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.

5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

III. Leistungen

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, ist der Hotelier verpflichtet, gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu beschaffen.

IV. An- und Abreise

1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über dem ihn dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung zu stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.

2. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

V. Preise

1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Hotel im Auftrag des Gastes veranlaßten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den Preis angemessen anheben und hat den Gast davon in Kenntnis zu setzen.

2. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Änderung der Personenanzahl bei Bewirtungs- und Veranstaltungsleistungen, sowie sonstiger Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

VI. Zahlungsbedingungen

1. Gastrechnungen sind sofort netto Kasse zu zahlen. Das Hotel ist grundsätzlich berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Grund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zu zahlen. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 15,- EURO (bzw. der gleiche Betrag in Landeswährung) verlangt werden.

2. Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsabschluß oder danach, eine angemessene Vorauzahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine werden dem Gast schriftlich mitgeteilt.

VII. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktritt des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Räumlichkeiten vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vom Hotel verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. im Falle höherer Gewalt oder anderer nicht vom Hotel zu vertretenden Umstände; falscher oder irreführender Angaben oder wesentlicher Tatsachen; bei Verstößen gegen die unter Geltungsbereich genannten Nr.2 und Nr.3 oder wenn das Hotel Anlaß zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VIII. Um- und Abbestellungen; Stornierungsgebühren

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Erklärung durch den Gast. Erfolgt der Rücktritt nicht schriftlich, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann vom Gast zu zahlen, wenn die vereinbarten Leistungen des Hotels vom Gast nicht in Anspruch genommen wurden. Dies gilt nicht bei Verletzung des Hotels von gesetzlichen Rechte und Interessen des Gastes derart, daß diesem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

2. Nimmt ein Gast bestellte Hotelzimmer, oder vereinbarte Leistungen, Räumlichkeiten und Arrangements nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Die vom Hotel ersparte Aufwendung in Höhe von 20% werden dabei abgesetzt.

3. bei Hotelzimmerbestellungen - für Individualgäste (bis zu 2 gebuchte Hotelzimmer) gelten folgende
Abbestellungsfristen und Kostentragungspflichten:
bis 14 Tage vor Anreise = kostenfreie Stornierung / vom 14. bis 6. Tag vor Anreise = 50% Stornierungskosten / vom 5. bis 2. Tag vor Anreise = 70% Stornierungskosten / ab1 Tag vor Anreise = 90% Stornierungskosten.

4. bei Hotelzimmerbestellungen - für Gruppenbestellungen (ab 3 gebuchte Hotelzimmer) gelten folgende Abbestellungsfristen und Kostentragungspflichten:
bis 49 Tag vor Anreise = kostenfreie Stornierung / vom 49. bis 30. Tag vor Anreise = 30% Stornierungskosten / vom 29. bis 15. Tag vor der Anreise = 50% Stornierungskosten / vom 14. bis 0. Tag vor der Anreise = 90%
Stornierungskosten.
Kann der Hotelier das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahme für diesen Zeitraum.

5. bei gebuchten Bewirtungsleistungen ab 10 Personen, Tagungspauschalen und / oder separaten Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Tagungen gelten folgende Abbestellungsfristen und Kostentragungspflichten :
vor dem 31. Tag vor Veranstaltungstermin = kostenfreie Stornierung / vom 30. bis 20. Tag vor Veranstaltungstermin = 30% Stornierungskosten / vom 19. bis 10. Tag vor Veranstaltungstermin = 50% Stornierungskosten / vom 9. bis 0. Tag vor Veranstaltungstermin = 80% Stornierungskosten.
Berechnungsgrundlage für die Stornierungskosten sind hier die vereinbarten Tagungspauschalen oder Raummieten und / oder die vereinbarten Büffet- oder Menüpreise.

6. Kann das Hotel die stornierten Leistungen anderweitig vergeben, so wird mit der Zahlungspflicht des Gastes verrechnet.

IX. Haftung des Hotels und des Gastes

1. Die Vertragspartner des Hotels, der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden an Personen, Gebäuden, Möbeln, Inventar und dem Grundstück des Hotels.

2. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmangel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur wenn diese im Hotelsafe untergebracht waren, bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.000,- EURO. Für Geld und Wertgegenstände bis zu 500,- EURO. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 3.000,- EURO im Hotel-Safe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Sofern dem Gast ein PKW-Stellplatz auf dem Hotel-Parkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, auf Grund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Schaden muss spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Hotel-Grundstücks gegenüber dem Hotel angezeigt werden.

5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen.

6. Der Gast benutzt die Sauna, den Kinderspielplatz, sowie sämtliche Freizeiteinrichtungen und -anlagen auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einrichtung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Hotel nicht. Durch das Hotel vermittelte Fremdleistungen sind nicht durch das Hotel versichert.

X. Sonstige Bestimmungen

1. Der Hotelier ist berechtigt vom Gast eingebrachte Sachen, als Zahlungsgarantie für ihm geschuldete Beträge einzubehalten und schließlich zu veräußern.

2. Der Gast ist verpflichtet sich so zu verhalten, wie es den allgemeinen Gebräuchen und der Hausordnung des Hotels entspricht.

3. Dem Hotel steht es frei Haustiere der Gäste aufzunehmen. Der Gast ist verpflichtet, sich vorher mit dem Hotel dazu abzustimmen.

XI. Schlußbestimmung

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotel-Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllung und Zahlungsart in Rostock.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Rostock. Sofern ein Vertragspartner die Vorraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Rostock.

3. Es gilt Deutsches Recht.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotel-Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Rostock, 18. Januar 2004